Sachplan und Objektblatt Militärflugplatz Meiringen

Am 15.09.2022 hat das nationale Parlament den Verpflichtungskredit für die Beschaffung von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A genehmigt. Im Anschluss ist der Beschaffungsvertrag mit der US-Regierung unterzeichnet worden. Während der vorgängigen Evaluation des neuen Kampfflugzeuges haben alle Flugzeugtypen im 2019 auf den drei Militärflugplätzen, wo der Flugzeugtyp stationiert sein wird (Emmen, Payern und Meiringen), ein Testprogramm absolviert. 

Ein wichtiges Thema für die Bevölkerung in der Umgebung der Flugplätze sind die Lärmimmissionen und die weiteren Folgen, die durch den Flugbetrieb der neuen Kampfflugzeuge entstehen werden. Die Bevölkerung von Unterbach und der Gemeinderat machen sich im Hinblick auf die Zunahme des Fluglärms grosse Sorgen für die Zukunft.

Im Rahmen der Evaluation erfolgten auf dem Flugplatz Payerne durch die EMPA Lärmmessungen. Abgeleitet von den Lärmmessungen sind die Berechnungen über die Lärmbelastung für die drei Flugplätze erfolgt: Das Einzelereignis wird lauter, jedoch sollen die Anzahl Flugbewegungen reduziert werden, so dass sich der Jahresdurchschnittswert der Lärmimmissionen für den Flugplatz Meiringen nicht gross ändern werde. Die regionalen Behörden im Haslital sind vom VBS am 5. Dezember 2023 informiert worden. Am 7. Dezember 2023 hat das VBS die Öffentlichkeit orientiert (Air 2030: VBS informiert Gemeinden über zukünftige Lärmimmissionen des F-35A).

Durch das VBS ist angeboten worden, Fragen zu den Lärmimmissionen und zur zukünftigen Stationierung einzugeben damit diese für die Bevölkerung abgeklärt und beantwortet werden. In den letzten Wochen hat sich der Gemeinderat Meiringen intensiv mit der Zukunft des Flugplatzes Meiringen beschäftigt und einen Fragekatalog erstellt. Der Fragekatalog ist eine erste Eingabe seitens Meiringen und beinhaltet zahlreiche Fragen (siehe nachfolgendes Dokument). Sobald die Antworten zu den Fragen eingehen, wird die Gemeinde Meiringen diese auch hier publizieren.

Sachplan Militär
Für die Einführung des F-35A «müsste» ein Objektblatt für den Militärflugplatz Meiringen erstellt, dieses im Sachplan Militär angepasst und die zulässige Lärmbelastung festgelegt werden. Die Anpassung vom Objektblatt wird nach Anhörung des Kantons und der Gemeinden sowie unter Mitwirkung der Bevölkerung durch den Bundesrat beschlossen und ist behördenverbindlich. Die zulässige Lärmbelastung wird durch das VBS nach einer öffentlichen Auflage im Plangenehmigungsverfahren festgelegt und ist für alle verbindlich. Das Generalsekretariat VBS als Sachplan- und als Plangenehmigungsbehörde führt vorgängig einen Koordinationsprozess. Die Koordination mit den Gemeinden und kantonalen Fachstellen erfolgt parallel zur Erarbeitung des Objektblatts und der Unterlagen für das Plangenehmigungsverfahren (insbesondere Umweltverträglichkeitsbericht, Betriebsreglement) bis Ende 2024.

Dokumente

Name
Flugplatz Meiringen: Fragekatalog EWGM an VBS Download 0 Flugplatz Meiringen: Fragekatalog EWGM an VBS