Öffentliche Auflage Überbauungsordnung Balmgieter

12. März 2025
Änderung Überbauungsordnung «Balmgieter», nachträgliche Auflage der geringfügigen Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat von Meiringen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung der obengenannten Planung mit folgenden Akten mit markierten Änderungen zur nachträglichen Auflage:

  • Änderung Ausschnitt Überbauungsplan
  • Änderung Überbauungsvorschriften

Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf: 

  • Erläuterungsbericht mit markierten Änderungen nach der Beschlussfassung
  • Gefahrenbeurteilung

Angaben zur Auflage:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. März 2025 bis 14. April 2025 bei der Einwohnergemeinde Meiringen, Abteilung Infrastruktur öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde Meiringen unter https://www.meiringen.ch/entsorgungshof verfügbar.