Öffentliche Auflage Überbauungsordnung Balmgieter
Der Gemeinderat von Meiringen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung der obengenannten Planung mit folgenden Akten mit markierten Änderungen zur nachträglichen Auflage:
- Änderung Ausschnitt Überbauungsplan
- Änderung Überbauungsvorschriften
Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:
- Erläuterungsbericht mit markierten Änderungen nach der Beschlussfassung
- Gefahrenbeurteilung
Angaben zur Auflage:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. März 2025 bis 14. April 2025 bei der Einwohnergemeinde Meiringen, Abteilung Infrastruktur öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde Meiringen unter https://www.meiringen.ch/entsorgungshof verfügbar.