Abstimmungen / Wahlen
Die eidgenössischen sowie die kantonalen Abstimmungsresultate finden Sie unter www.sta.be.ch.
Informationen zu Wahlen finden Sie ebenso unter www.sta.be.ch.
Allgemeine Informationen zur Abstimmung der Gemeinde Meiringen
Stimm- und wahlberechtigt ist jede volljährige Person, die das Schweizerbürgerrecht besitzt. In Gemeindeangelegenheiten muss die stimmberechtigte Person zusäztlich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Meiringen wohnen.
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Einwohnergemeinde erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder während der Bürozeiten auf der Gemeinde abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Die Urnen sind am Abstimmungs- oder Wahltag (Sonntag) von 08.30 bis 10.00 Uhr geöffnet.
Dokumente
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Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne (PDF, 6.79 MB) | Download | 0 | Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne |