Abstimmungen / Wahlen

Die eidgenössischen sowie die kantonalen Abstimmungsresultate finden Sie unter www.sta.be.ch.
Informationen zu Wahlen finden Sie ebenso unter www.sta.be.ch.

Allgemeine Informationen zur Abstimmung der Gemeinde Meiringen

Stimm- und wahlberechtigt ist jede volljährige Person, die das Schweizerbürgerrecht besitzt. In Gemeindeangelegenheiten muss die stimmberechtigte Person zusäztlich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Meiringen wohnen.

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Einwohnergemeinde erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder während der Bürozeiten auf der Gemeinde abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist


Die Urnen sind am Abstimmungs- oder Wahltag (Sonntag) von 08.30 bis 10.00 Uhr geöffnet.

Dokumente

Name
Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne (PDF, 6.79 MB) Download 0 Reglement über Wahlen und Abstimmungen an der Urne