Dorfgemeinde Meiringen

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Mit der Errichtung des Bundesstaates 1848 wurden die Einwohnergemeinden eingeführt. Natürlich bestanden vorher schon Gemeinwesen, welche die öffentlichen Aufgaben (Wasserversorgung, öffentliche Beleuchtung, Polizeiwesen usw.) erfüllten.
Die Dorfgemeinde gehörte dazu, wie zum Beispiel die Burger-, Bäuert- und Schwellengemeinden. Sie wurde damals vom „Regierungsrath des Kantons Bern“ bestätigt und behielt ihre Aufgabenbereiche.

Heute ist die Dorfgemeinde nach Gemeindegesetz eine Unterabteilung der Einwohnergemeinde, faktisch jedoch eine Gebietskörperschaft geblieben mit „eigener“ Gemeindeversammlung (Legislative), Dorfrat (Exekutive), Betrieb und Verwaltung.

Haben Sie gewusst, dass Sie vielleicht auch Dorfbürger oder Dorfbürgerin sind?

Dorfgemeinde Meiringen
Kreuzgasse 4
3860 Meiringen

Telefon: 033 972 50 00
E-Mail: info@alpenenergie.ch
Website: http://www.alpenenergie.ch