Benutzung öffentlicher Plätze und Strassen
Das Benutzen von öffentlichen Strassen und Plätzen für kulturelle und sportliche Anlässe wie
- Umzüge, Musikanlässe, etc.
- Wettkämpfe im Radsport, Lauf- oder Marschsport, etc.
Die Inanspruchnahme von öffentlichen Strassen
- zum Lagern von Anlagen, Gegenständen und anderen Einrichtungen (zum Beispiel Schuttmulden) oder
- das Aufbrechen von Strassen
Für Fragen steht Ihnen der Bereich Sicherheit gerne zur Verfügung
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Sicherheit | 033 972 45 50 | sicherheit@meiringen.ch |
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