Taxibewilligung
Abs 1: Das Halten und Führen von Taxis ist bewilligungspflichtig.
Abs 2: Bewilligung erteilt der Gemeinderat auf Antrag des Bereichs Sicherheit.
Abs 3: Die öffentlichen Taxistandplätze werden durch die Tiefbaukommission bestimmt. Der Bereich Sicherheit wird von ihr vorher angehört.
Gesuche sind schriftlich beim Bereich Sicherheit einzureichen.
Link: Taxiverordnung
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 033 972 45 50 | sicherheit@meiringen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 033 972 45 49 | gemeindeschreiberei@meiringen.ch |