Splitting bei Scheidung
Die Ausgleichskasse empfiehlt, das Gesuch für die Einkommensteilung gemeinsam und möglichst unmittelbar nach der Scheidung einzureichen. Dadurch kann das Verfahren rasch und zuverlässig durchgeführt werden und eine Verzögerung bei einer späteren Rentenberechnung vermieden werden.
Das Formular und Merkblatt kann unter Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch) oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen bezogen werden.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle Meiringen | 033 972 45 46 | ahv-zweigstelle@meiringen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 033 972 45 49 | gemeindeschreiberei@meiringen.ch |