Feuerwehrdienstersatzabgabe

Alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde Meiringen und alle niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer (C-Ausweis), die nicht aktiv Feuerwehrdienst leisten, zahlen eine Ersatzabgabe. Die Ersatzabgabepflicht beginnt am 1.1. des Jahres, in dem das 21. Altersjahr zurückgelegt wird, und sie dauert bis zum 31.12. des Jahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird.

Die Ersatzabgabe beträgt 6 % der Kantonssteuer, im Minimum CHF 100.- pro Jahr und im Maximum CHF 450.- pro Jahr.

Die Feuerwehrdienstersatzabgabe ist zwingend mit dem Bezug der bernischen Steuern verbunden und wird mit der 3. Steuerrate fakturiert. Damit wird erreicht, dass durch Änderungen der Veranlagung automatisch auch die Ersatzabgabe korrigiert wird.

Link: Feuerwehr Meiringen

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