Sozialhilfe
Kindes- und Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz
Erwachsene regeln ihre Belange normalerweise selber. Jeder kann jedoch in Situationen kommen, wo man nicht mehr alleine entscheiden kann und wichtige Angelegenheiten nicht selbstständig regeln kann. Diese Personen haben das Recht auf Unterstützung und Schutz. Der Beistand steht diesen Menschen zur Seite und regelt administrative, finanzielle und persönliche Angelegenheiten – zusammen mit den Betroffenen und deren Umfeld. Im Bedarfsfall wird eine Platzierung, zum Beispiel in einer Gastfamilie, gesucht.
Kinderschutz
Manchmal brauchen Eltern Unterstützung, damit sie gut für ihre Kinder sorgen können. Der Beistand kann die Eltern mit Rat und Tat unterstützen, zum Beispiel das strittige Besuchsrecht regeln. Oftmals kann es vorkommen, dass Kind und Eltern ein Timeout benötigen oder eine langfristige Platzierung nötig ist. In diesem Falle sucht der Beistand eine geeignete Unterbringung für das Kind, oftmals bei Pflegefamilien.
Alimente / Alimentenfachstelle
Dokumente
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Infobroschüre Sozialhilfe kurz und gut erklärt (PDF, 2.64 MB) | Download | 0 | Infobroschüre Sozialhilfe kurz und gut erklärt |
Sozialhilfeantrag (PDF, 703.68 kB) | Download | 1 | Sozialhilfeantrag |