Infos zum kleinen Baugesuch

Die kleine Baubewilligung ohne Veröffentlichung
 
Art. 27 Baubewilligungsdekret (BewD)
 
Betrifft ein Baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben nur die Nachbarn, genügt die Mitteilung an diese. Als solche Bauvorhaben gelten unter Vorbehalt von Absatz 5 insbesondere:
a Kleinbauten, Nebenbauten und Nebenanlagen,
b Unterhaltsarbeiten und Änderungen,
c Einfriedungen, Stützmauern, Schrägrampen und Terrainveränderungen,
d Fahrnisbauten,
e oberirdische Anlagen zur Baulanderschliessung,
f Strassenreklamen.
 
Zeitlicher Bedarf kleine Baubewilligung

Eingang / Entgegennahme Baugesuch

  • Formelle Prüfung innert sieben Arbeitstagen nach Eingang der Baueingabe (Gemeindeverwaltung).
  • Formelle und materielle Prüfung innert 17 Arbeitstagen nach Eingang bei der Gemeinde
  • anschliessend entscheidet die Baubewilligungsbehörde i.d.R. innert 30 Tagen
Beispiel
  • Baugesuchseingang: 4. Juli
  • Vorläufige formelle Prüfung, 7 Arbeitstage  (Baugesuch komplett) 12. Juli
  • Materielle Prüfung , 10 Arbeitstage 26. Juli
  • Bedingungen und Auflagen einfordern falls nötig (Frist 30 Tage) 25. August
  • Bewilligung innert 30 Tagen nach Erhalt der Brandschutzauflagen und Entscheid der PHK / TBK  25. September
Gesamtdauer theoretisch.: 12 Wochen
Gesamtdauer i.d.R.: 5 - 7 Wochen
 

Link:
http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/baubewilligungen/baubewilligungen/baugesuchsformulare/formularbaugesuchsteller.html

Name
Nachbarschaftszustimmung (DOC, 178.5 kB) Download 0 Nachbarschaftszustimmung
Zustimmung Näherbaurecht und Grenzbaurecht (PDF, 58.69 kB) Download 1 Zustimmung Näherbaurecht und Grenzbaurecht
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Bauinspektorat 033 972 45 47