Vereinslokale
An der Gründungsversammlung wird der Verein ins Leben gerufen. Sobald die Gründungsmitglieder den Vereinszweck bestimmen, die Statuten genehmigen, sowie den Vorstand gewählt haben, ist der Verein rechtsgültig gegründet und handlungsfähig. Er ist jetzt eine sogenannte juristische Person.
Eine wichtige Grundlage für jeden Verein sind seine schriftlich verfassten Statuten. Damit gibt sich der Verein seine eigene Ordnung. Die Statuten beschreiben, welche Aufgabe der Verein übernimmt, wie er sich organisiert und finanziert. Sie bilden neben dem Gesetz (Zivilgesetzbuch Art. 60 - 79) den rechtlichen Rahmen für die Mitglieder und den Vorstand.
Vereine, die ein Vereinslokal besitzen, müssen unter bestimmten Voraussetzungen dieses beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli melden. Meldeformulare sind bei der Standortgemeinde, Bereich Sicherheit, einzureichen.
Link: Meldung Vereinslokale
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 033 972 45 50 | sicherheit@meiringen.ch |