Hundehaltung / Infos

Wer einen mehr als sechs Monate alten Hund hält, muss diesen bei der Finanzverwaltung der Gemeinde Meiringen melden.

Zusätzlich schreibt die eidgenössische Tierseuchenverordung vor, dass ab 1.1.2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein müssen. 

Änderungen wie Besitzerwechsel oder Tod des Hundes sind der Finanzverwaltug der Gemeinde und mittels eigenem Login bei folgendem Link zu mutieren.


Link: Tierschutzverordnung (TSchV)
Link: Bundesamt für Veterinärwesen
Link: Login AMICUS

Ist Ihnen ein Tier zugelaufen, haben Sie ein Tier gefunden oder vermissen Sie ein Tier. Melden Sie sich doch auf der Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern.