Hundehaltung / Infos
Zusätzlich schreibt die eidgenössische Tierseuchenverordung vor, dass ab 1.1.2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein müssen.
Änderungen wie Besitzerwechsel oder Tod des Hundes sind der Finanzverwaltug der Gemeinde und mittels eigenem Login bei folgendem Link zu mutieren.
Link: Tierschutzverordnung (TSchV)
Link: Bundesamt für Veterinärwesen
Link: Login AMICUS
Ist Ihnen ein Tier zugelaufen, haben Sie ein Tier gefunden oder vermissen Sie ein Tier. Melden Sie sich doch auf der Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern.
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung Meiringen | 033 972 45 48 | finanzverwaltung@meiringen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 033 972 45 49 | gemeindeschreiberei@meiringen.ch |