Abfallgebühren

Die Abfallgebühren sollen die Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt des Sammel- und Transportdienstes und für Separatsammlungen decken. Für die Erhebung und Verwaltung der nötigen Daten ist die Finanzverwaltung, in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung, zuständig. Die Gebührenrechnungen werden im August verschickt. Die Abfallgebühren unterliegen der Mehrwertsteuer. Nachfolgend finden Sie das Abfallmerkblatt.

 

Gesetzliche Grundlagen
- Abfallreglement

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Abfallmerkblatt 2025 (PDF, 219.83 kB) Download 0 Abfallmerkblatt 2025
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