Ergänzungsleistung
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten die einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei Rentenvorbezug), eine Rente der IV, oder nach Vollendung des 18. Altersjahr eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten.
Die jährliche Ergänzungsleistung entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen die angerechnet werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen die in einem Heim wohnen.
Anmeldung:
Wer seinen Anspruch auf eine Ergänzungsleistung geltend machen will, muss die Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung bei der AHV-Zweigstelle des Wohnsitzes einreichen. Bei der Anmeldung sind sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Vermögen anzugeben und entsprechend zu belegen.
Meldepflicht:
Jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse muss der AHV-Zweigstelle sofort mitgeteilt werden.
Krankheits- und Behinderungskosten
Die Kosten können nur dann vergütet werden, wenn sie nicht bereits durch eine Versicherung (Krankenkasse, Unfall-, Haftpflicht- od. Invaliditätsversicherung usw.) gedeckt wurden. Folgende Kosten können rückerstattet werden:
- zahnärztliche Behandlung (einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung)
- Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie Tagesstrukturen
- Mehrkosten für lebensnotwendige Diät
- Transportkosten zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
- Kosten für Hilfsmittel
- Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse (Selbstbehalt und Franchise) bis zum Betrag von jährlich Fr. 1'000.-
- Ärztliche angeordnete Bade- und Erholungskuren
Die Formulare und Merkblätter können auch unter http://www.ahv-iv.info. oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen bezogen werden.
Name | |||
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle Meiringen | 033 972 45 46 | ahv-zweigstelle@meiringen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 033 972 45 49 | gemeindeschreiberei@meiringen.ch |