Anmeldung Raumpflegerin

Wer einen eigenen Haushalt führt und Personen als Hausdienstarbeitnehmende beschäftigt und sie entlöhnt (Geld- od. Naturallohn) ist verpflichtet, von diesem Lohn Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, auch wenn dieser noch so bescheiden ist. Ferienentschädigung unterstehen auch der Beitragspflicht. Wer die Meldung unterlässt, kann sich strafbar machen.

Um die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen, sind die Hausdienstarbeitgebenden verpflichtet, sich bei der kantonalen Ausgleichskasse am Ort des Haushaltes anzumelden.

Die Formulare und Merkblätter können unter http://www.ahv-iv.info oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen bezogen werden.