Nichterwerbstätig
Wer weder über einen Arbeitgeber noch als Selbständigerwerbender für sich selber AHV-Beiträge bezahlt (vorzeitig Pensionierte, Verwitwete, Geschiedene, Ehegatten von Pensionierten, Invalide, ausgesteuerte Arbeitslose, Studenten, Auslandaufenthalter) ist verpflichtet, sich bei einer Ausgleichskasse als Nichterwerbstätig anzumelden.
Nichterwerbstätige müssen ab dem 21. Altersjahr Beiträge an die AHV/IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das Referenzalter (Rentenalter) erreicht wird.
Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge dienen das Vermögen und das 20fache Renteneinkommen. Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge, auf der Hälfte des Vermögens und Renteneinkommens. Es ist nicht möglich freiwillig höhere Beiträge zu bezahlen.
Das Anmeldeformular und Merkblatt kann unter Ausgleichskasse des Kantons Bern oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen bezogen werden.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle Meiringen | 033 972 45 46 | ahv-zweigstelle@meiringen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 033 972 45 49 | gemeindeschreiberei@meiringen.ch |