Splitting bei Scheidung

Bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrente von geschiedenen Personen werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, je zur Hälfte aufgeteilt.

Die Ausgleichskasse empfiehlt, das Gesuch für die Einkommensteilung gemeinsam und möglichst unmittelbar nach der Scheidung einzureichen. Dadurch kann das Verfahren rasch und zuverlässig durchgeführt werden und eine Verzögerung bei einer späteren Rentenberechnung vermieden werden.

Das Formular und Merkblatt kann unter Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch) oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen bezogen werden.