Abmeldung / Wegzug
Abmeldung in Meiringen...
...als Schweizer Bürgerin / Bürger
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzuges persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Wir bitten Sie, für die Abmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:
- Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis (Schriftenempfangsbestätigung)
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Fremdenkontrolle abmelden. Bei einem Wegzug ins Ausland müssen sie sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise persönlich bei der Fremdenkontrolle abmelden. Wir bitten Sie, für die Abmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausländerausweis (für alle Familienmitglieder)
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 972 45 45 | einwohnerkontrolle@meiringen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 033 972 45 49 | gemeindeschreiberei@meiringen.ch |
Name | Download |
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