Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse.

Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Der Betrag wird vorzugsweise am KESB-Schalter bar einkassiert. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungsstellung beträgt die Gebühr CHF 30.00.

Weitere Informationen zum Handlungsfähigkeitszeugnis finden Sie im Merkblatt oder auf der Webseite der KESB. Klicken Sie hier.  

Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland Ost
Schloss 9
3800 Interlaken
Tel. 031 635 22 25
info.kesb-oo@be.ch

Preis

20.-
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Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB (PDF, 115.5 kB) Download 0 Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB
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