Prämienverbilligung
Alle Berechtigten, welche Aufgrund der vorhandenen Steuerdaten ein Anrecht haben, werden vom Kanton direkt ermittelt und erhalten eine Prämienverbilligungsverfügung zugestellt.
Alle übrigen Personen und Quellenbesteuerte, die einen Anspruch geltend machen wollen, können unter folgendem Link einen Antrag stellen: Verbilligung Krankenkassenprämien
Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen bezüglich der Prämienverbilligung:
Amt für Sozialversicherung
Prämienverbilligung
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 031 636 4500
asv.pvo@be.ch
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 972 45 45 | einwohnerkontrolle@meiringen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 033 972 45 49 | gemeindeschreiberei@meiringen.ch |