Prämienverbilligung

Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen haben Anrecht auf einen Beitrag von Bund und Kanton an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegegrundversicherung.

Alle Berechtigten, welche Aufgrund der vorhandenen Steuerdaten ein Anrecht haben, werden vom Kanton direkt ermittelt und erhalten eine Prämienverbilligungsverfügung zugestellt.

Alle übrigen Personen und Quellenbesteuerte, die einen Anspruch geltend machen wollen, können unter folgendem Link einen Antrag stellen: Verbilligung Krankenkassenprämien

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen bezüglich der Prämienverbilligung:

Amt für Sozialversicherung 
Prämienverbilligung
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 031 636 4500
asv.pvo@be.ch