Hundetaxe
Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund wird per 1.8. eine Hundetaxe von CHF 100.- erhoben. Hunde, die Einsätze leisten (Polizeihunde, Lawinenhunde, Blindenführhunde etc.), können von der Hundetaxe befreit werden. Der Nachweis über die Spezialausbildung des Tieres hat jährlich zu erfolgen.
Gesetzliche Grundlage
- Gebührenreglement
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung Meiringen | 033 972 45 48 | finanzverwaltung@meiringen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 033 972 45 48 | finanzverwaltung@meiringen.ch |