Hunde an- und abmelden

Wer einen mehr als sechs Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt die Finanzverwaltung jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch mitteilen, wenn Sie Ihren Hund nicht mehr haben.
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Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Gestützt auf Ihre Meldung registriert die Finanzverwaltung Ihren Hund und stellt Ihnen die Hundetaxe in Rechnung. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe. Hundemarken werden keine abgegeben.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.