Dr. Gustav E. Kruck-Stiftung
Nach dem Willen des Stifters dient das gewidmete Vermögen der Förderung der Ausbildung von normalen, gesunden und tüchtigen Jugendlichen beider Geschlechter im Alter bis 25 Jahren, die ihren Wohnsitz im Oberhasli haben. Gefördert werden namentlich schulische und berufliche Aus- und Fortbildungen.
Die Förderung erfolgt durch finanzielle à fonds perdu Beiträge oder auf andere geeignete Weise. Der Stiftungsrat kann auch rückzahlbare Darlehen zu günstigen Konditionen gewähren. Für die Erfüllung des Stiftungszweckes werden pro Jahr in der Regel höchstens Fr. 50'000.00 eingesetzt.